Um teure Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Internetseite und Ihren Onlineshop auf Konformität zur neuen Datenschutzverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, untersuchen und gegebenenfalls abändern!
Das müssen Sie beachten:
- Hinweis auf Cookies sollte erscheinen
- Ein zusätzlicher Menüpunkt Datenschutz muss eingerichtet werden
- Datenschutzerklärung muss angepasst werden
- Die Datenübertragung aus Kontaktformularen und Newslettern müssen verschlüsselt sein (https)
- Es wird davon abgeraten, offizielle Plugins/Button von Social Media Websiten zu benutzen, besser ist eine einfache Grafik mit Verlinkung zu z.B. Facebook oder die open source Lösung „shariff“ von der Zeitschrift c‘t
- Google Analytics muss angepasst werden
- Double Opt-In Verfahren bei Newsletter Anmeldungen notwendig
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.